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Datenschutz

Datenschutzinformation für Studienbewerber(-innen) und Studierende

Die Hochschule Worms informiert Studienbewerber(-innen) und Studierende nach Maßgabe der Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO, VO EU 2016/679), und des Landesdatenschutzgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz (LDSG) wie folgt:

1. Verantwortlicher

Verantwortlich gemäß Art. 4 Nr. 7 DS-GVO: Hochschule Worms, Der Präsident, 19, 67549 Worms, Tel.: +49(0)6241.509-245, Fax: +49(0)6241.509-222, E-Mail: praesident@hs-worms.de.

2. Datenschutzbeauftragte

Kontaktdaten der gemäß Art. 37 Abs. 1 lit. a DS-GVO bestellten Datenschutzbeauftragten: Hochschule Worms, Datenschutzbeauftragte, Erenburgerstraße 19, 67549 Worms, Tel.: +49(0)6241.509-417 Fax: +49(0)6241.509-280, E-Mail: datenschutz@hs-worms.de.

3. Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen

Die Hochschule Worms verarbeitet personenbezogene Daten der Studienbewerber(-innen) zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und zum Zwecke der Durchführung des Zulassungs- und Einschreibungsverfahrens. Nach erfolgter Immatrikulation verarbeitet die Hochschule Worms personenbezogene Daten der Studierenden für Zwecke des Studiums (Lehre und Forschung) und der Studierendenverwaltung, einschließlich Planung und Organisation.

Rechtsgrundlagen sind § 67 des Hochschulgesetzes Rheinland-Pfalz (HochSchG) i. V. m. §§ 24 f. der Einschreibeordnung der Hochschule Worms (EO), § 3 LDSG und Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e, Abs. 3 DS-GVO. Daneben verarbeitet die Hochschule Worms personenbezogene Daten der Studienbewerber(-innen) und Studierenden zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1

Mit der Einschreibung stellt die Hochschule Worms den Studierenden für die Dauer des Studiums diverse Software und andere Serviceleistungen zur Verfügung, deren Benutzung die Verarbeitung personenbezogener Daten der Studierenden erfordert:

So stellt die Hochschule Worms den Studierenden einen eigenen E-Mail Account für Studienzwecke als wesentliches Informationsmedium, insbesondere im Verhältnis zur Hochschule Worms, zur Verfügung. Des Weiteren bestehen über diesen durch die Hochschule Worms gestellten Account Informations-, und Austauschmöglichkeiten, insbesondere von Arbeitsmaterial (Skripte, Übungen, etc.) im Rahmen des Studiums (sog. "moodle-service" beziehungsweise Hochschulportal "Lehre Studium Forschung (LSF)".

Bei der Teilnahme an webbasierten Lehrveranstaltungen und Online-Besprechungen können personenbezogene Daten für die Zwecke der jeweiligen Veranstaltung verarbeitet werden. Dies betrifft regelmäßig Benutzerdaten (z.B. Anzeigename des Benutzers, ggf. Kontaktdaten) und Metadaten (z.B. IP-Adresse, Geräte-/Hardwareinformationen). Weitergehende Informationen zum Einsatz von Webkonferenzlösungen an der Hochschule Worms sind abrufbar unter https://www.hs-worms.de/footer/rechtliches/datenschutz/.

Für die Anmeldung zu Sprachtests/Sprachkursen verarbeitet die Hochschule Worms folgende personenbezogene Daten im Programm „moodle“: Vorname, Nachname, Fachsemesteranzahl, Adresse, Telefonnummer.

Nach Abschluss des Studiums verarbeitet die Hochschule Worms personenbezogene Daten der Exmatrikulierten zur Förderung und Pflege der Verbindung mit ihren Absolventinnen und Absolventen ("Alumni-/Ehemaligenarbeit") nach Maßgabe der §§ 67 Abs. 5 Satz 2, 2 Abs. 7 HochSchG i. V. m. § 3 LDSG und Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e DS-GVO.

4. Kategorien personenbezogener Daten

Im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten der Studienbewerber(-innen) und Studierenden sind im Wesentlichen die in § 24 Abs. 2 EO aufgeführten Kategorien von Daten betroffen: Daten zur Person, berufs- und praxisbezogene Daten, primäre studienbezogene und hochschulzugangsbezogene Daten, Semesterdaten, Hochschuldaten, Prüfungsdaten, Angaben über endgültig nicht bestandene Prüfungen, Anschrift und Betriebsnummer der Krankenkasse, Krankenversicherungsstatus sowie Angaben zum Wehr-, Zivil oder Entwicklungshelferdienst und zur Ableistung eines sozialen Jahres. Daneben verarbeitet die Hochschule Worms die sog. „Identnummer“, die „Zutrittsfolgenummer“ sowie E-Mail-Adressen der Studierenden.

5. Datenquelle und Weitergaben von Daten

Die Hochschule Worms verarbeitet Daten von Studienbewerber(-innen) und Studierenden, die von der Hochschule Worms unmittelbar im Verhältnis zu den betroffenen Personen erhoben werden (z.B. Entgegennahme und Nutzung von Bewerbungsunterlagen, etc.). Im Falle einer Bewerbung über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung erhält die Hochschule Worms Daten der Studienbewerber(-innen) von der Stiftung für Hochschulzulassung (§ 9 Abs. 12 Studienplatzvergabeordnung Rheinland-Pfalz – StPVLVO).

Eine Weitergabe personenbezogener Daten der Studienbewerber(-innen) oder Studierenden an Dritte erfolgt im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere nach Maßgabe des § 25 EO an das Statistische Landesamt und das zuständige Landesministerium oder nach § 9 Abs. 12 StPVLVO an die Stiftung für Hochschulzulassung.

Des Weiteren erfolgt eine Übermittlung der nach §§ 24 Abs. 2, 25 EO erhobenen Daten innerhalb der Hochschul-verwaltung im jeweils erforderlichen Umfang, an die Prüfungsverwaltung, das Amt für Ausbildungsförderung, den zuständigen Fachbereich, das Rechenzentrum sowie an die Bibliothek, jeweils zur rechtmäßiger Erfüllung der dortigen Aufgaben unter Berücksichtigung der Datensparsamkeit.

Eine Übermittlung personenbezogener Daten der Studienbewerber(-innen) oder Studierenden in ein sog. Drittland (also namentlich nicht EU-Mitgliedstaaten bzw. EWR-Staaten) oder eine internationale Organisation erfolgt mit Einwilligung der betroffenen Studierenden in folgendem Umfang:

- Im Falle optionaler oder curricular verpflichtender Auslandssemester übermittelt die Hochschule Worms folgende personenbezogene Daten der betroffenen Studierenden zum Zwecke der Weiterführung des Studiums an die jeweilige internationale Partnerhochschule: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Nationalität, Study Cycle (Bachelor/Master), Emailadresse (HS Worms Account), Zeitpunkt des Aufenthalts.

- Im Falle der Teilnahme an Förderprogrammen des DAAD übermittelt die Hochschule Worms je nach Förderprogramm die nachfolgend aufgeführten personenbezogenen Daten der betroffenen Studierenden an den DAAD direkt beziehungsweise mit dem Mobility Tool der EU-Kommission über den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) an die betreffenden Hochschulen: Teilnehmer ID, Mobility ID, Vorname, Nachname, Emailadresse (HS Worms Account), Geburtsdatum, Nationalität, Studienrichtung, höchster Bildungsabschluss, entsendende Hochschule inkl. entsendendes Land, empfangende Hochschule inkl. empfangendes Land, Dauer des Aufenthalts sowie zusätzlich bei Stipendien das Geschlecht, Studienjahr, Förderdauer, Förderhöhe, Förderart.

Die Hochschule Worms unterstützt aus dem Ausland hinzukommende internationale Studierende auf Wunsch der Studierenden bei der Wohnungsvermittlung dadurch, dass Stammdaten an Vermieter und an das Studierendenwerk Vorderpfalz übermittelt werden. Rechtsgrundlage für die Übermittlung ist eine Einwilligung der Betroffenen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a, 7 DS-GVO). Die Stammdaten von Internationalen Studierenden werden darüber hinaus an das Einwohnermeldeamt der Stadt Worms, die Ausländerbehörde der Stadt Worms und die gesetzliche Krankenkasse weitergegeben zum Zweck der Einschreibung an der Hochschule Worms und zur Anmeldung bei der Stadt Worms.

6. Speicherdauer und Datenlöschung

Die Hochschule Worms verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der Studienbewerber(-innen) und Studierenden nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist, oder sofern dies in Gesetzen oder Vorschriften, denen Hochschule Worms unterliegt, vorgesehen wurde. Bei der Zulassung gespeicherte Daten werden solange aufbewahrt, wie ihre Kenntnis erforderlich ist, längstens jedoch 60 Jahre (§ 26 Abs. 2 EO).

Die Regelspeicherzeit der durch die Studierenden angefertigten Klausuren beträgt abhängig von der jeweiligen fachspezifischen Prüfungsordnung zwischen 2 und 5 Jahren, für Abschlussarbeiten 5 Jahre und für die einzelne Studierendenakte 60 Jahre, jeweils ab dem Zeitpunkt der Exmatrikulation.

Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, welchen die Hochschule Worms unterliegt, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gelöscht oder deren Verarbeitung eingeschränkt.

7. Rechte

Die DS-GVO sieht verschiedene Rechte für „betroffene Personen“ vor. Danach stehen Ihnen hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten folgende Rechte zu:

- Recht auf Auskunft (Art. 15 Abs. 1, 2 DS-GVO)

- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) bzw. Löschung (Art. 17 DS-GVO)

- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)

- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)

- Widerrufsrecht (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO)

- Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde(Art. 77 DS-GVO)

Für die Hochschule Worms zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde: LfDI – Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz, https://www.datenschutz.rlp.de/.

- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO):

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Legen Sie Widerspruch ein, werden Ihre personenbezogene Daten nicht mehr verarbeitet, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Worms, 10.06.2020

Gez.
Christiane Müller, Kanzlerin der Hochschule Worms